Steuerberatung für Firmen

Steuerberater für Firmen in der Schweiz (AG, GmbH)

Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) zahlen in der Schweiz Gewinn- und Kapitalsteuer, und die Ausschüttung von Dividenden wird über das Teilbesteuerungsverfahren entlastet. Die Kombination aus Bundes- und Kantonssteuern macht eine saubere Planung – etwa Lohn vs. Dividende – besonders wertvoll.

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Gewinnsteuer & Kapitalsteuer

Auf den Gewinn wird die direkte Bundessteuer von 8,5 % erhoben, dazu die kantonalen und kommunalen Gewinnsteuern. Die effektive Gesamtbelastung liegt in vielen Kantonen zwischen rund 12 % und 21 %. Zusätzlich fällt eine Kapitalsteuer an (bei der AG auf das steuerbare Kapital, bei der GmbH auf das Stammkapital) – der Satz variiert je nach Kanton.

Lohn vs. Dividende

Der Lohn ist für den Unternehmer Einkommen (Einkommenssteuer + Sozialabgaben, aber als Geschäftsaufwand der Firma abziehbar). Dividenden unterliegen beim Empfänger dem Teilbesteuerungsverfahren – je nach Kanton sind nur 50–70 % der Dividende steuerbar. Die optimale Mischung aus Lohn und Dividende ist ein zentrales Thema der Firmensteuerplanung.

Mehrwertsteuer & Buchhaltung

Ab einem Umsatz von 100 000 CHF ist die Firma mehrwertsteuerpflichtig. AG und GmbH sind zudem zur ordentlichen Buchführung verpflichtet. Abschreibungen, Rückstellungen und Aufwandverlagerungen zwischen Gesellschaft und Inhaber lassen sich steuerlich gestalten – mit korrekter Dokumentation.

Gründung, Holding & Umstrukturierungen

Von der Gründung über Kapitalerhöhungen bis zu Holding- oder Umstrukturierungen entstehen steuerliche Spezialfragen (z. B. Beteiligungsabzug, Status der Holding, steuerneutrale Umstrukturierung). Eine frühzeitige Beratung spart hier meist am meisten.


Häufig gestellte Fragen

Die direkte Bundessteuer beträgt 8,5 % auf dem Gewinn; dazu kommen die kantonalen und kommunalen Gewinnsteuern. Die effektive Belastung liegt in vielen Kantonen bei rund 12–21 %.

Dividenden an natürliche Personen, die mindestens 10 % am Unternehmen halten, werden entlastet: Je nach Kanton sind nur 50–70 % der Dividende steuerbar.

Lohn ist für die Firma abziehbar, beim Inhaber aber voll einkommenssteuerpflichtig und AHV-pflichtig. Dividenden sind günstiger besteuert, erfordern aber Gewinn und eine angemessene Lohnhöhe. Die Mischung ist individuell.

Bei einem Umsatz ab 100 000 CHF pro Jahr. Darunter kann sich eine freiwillige Registrierung in bestimmten Fällen lohnen.

Bei mehreren Beteiligungen oder Verkaufsabsichten kann eine Holding-Struktur steuerlich sehr vorteilhaft sein (Beteiligungsabzug). Die Entscheidung hängt stark vom Einzelfall ab.

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