Steuerberater für Firmen in der Schweiz (AG, GmbH)
Kapitalgesellschaften (AG, GmbH) zahlen in der Schweiz Gewinn- und Kapitalsteuer, und die Ausschüttung von Dividenden wird über das Teilbesteuerungsverfahren entlastet. Die Kombination aus Bundes- und Kantonssteuern macht eine saubere Planung – etwa Lohn vs. Dividende – besonders wertvoll.
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Gewinnsteuer & Kapitalsteuer
Auf den Gewinn wird die direkte Bundessteuer von 8,5 % erhoben, dazu die kantonalen und kommunalen Gewinnsteuern. Die effektive Gesamtbelastung liegt in vielen Kantonen zwischen rund 12 % und 21 %. Zusätzlich fällt eine Kapitalsteuer an (bei der AG auf das steuerbare Kapital, bei der GmbH auf das Stammkapital) – der Satz variiert je nach Kanton.
Lohn vs. Dividende
Der Lohn ist für den Unternehmer Einkommen (Einkommenssteuer + Sozialabgaben, aber als Geschäftsaufwand der Firma abziehbar). Dividenden unterliegen beim Empfänger dem Teilbesteuerungsverfahren – je nach Kanton sind nur 50–70 % der Dividende steuerbar. Die optimale Mischung aus Lohn und Dividende ist ein zentrales Thema der Firmensteuerplanung.
Mehrwertsteuer & Buchhaltung
Ab einem Umsatz von 100 000 CHF ist die Firma mehrwertsteuerpflichtig. AG und GmbH sind zudem zur ordentlichen Buchführung verpflichtet. Abschreibungen, Rückstellungen und Aufwandverlagerungen zwischen Gesellschaft und Inhaber lassen sich steuerlich gestalten – mit korrekter Dokumentation.
Gründung, Holding & Umstrukturierungen
Von der Gründung über Kapitalerhöhungen bis zu Holding- oder Umstrukturierungen entstehen steuerliche Spezialfragen (z. B. Beteiligungsabzug, Status der Holding, steuerneutrale Umstrukturierung). Eine frühzeitige Beratung spart hier meist am meisten.