Steuerberatung für Selbstständige

Steuerberater für Selbstständige in der Schweiz

Selbstständigerwerbende geniessen in der Schweiz viele Abzugsmöglichkeiten, tragen aber auch mehr Verantwortung: AHV-Beiträge zahlt man selbst, die Mehrwertsteuer wird ab einem Umsatz von 100 000 CHF fällig, und bei der Vorsorge gibt es attraktive, aber komplexe Wahlmöglichkeiten.

Jetzt kostenlose Offerte anfordern

Kostenlos & unverbindlich · kein Termin nötig

AHV & Sozialversicherungen

Selbstständigerwerbende müssen ihre AHV-Beiträge selbst entrichten (regelmässig rund 10 % des Einkommens, zwischen Minimum und Maximum). Die Beiträge sind als Geschäftsaufwand abziehbar. Wer kein Pensionskassen-Dach hat, kann sich mit privaten Lösungen (Säule 3a, Versicherung) absichern – die Einzahlungen sind steuerlich begünstigt.

Berufsauslagen & Abschreibungen

  • Geschäftsauslagen: Büromiete, Material, Weiterbildung, Werbung, Versicherungen – fast alles ist abziehbar.
  • Abschreibungen: auf Fahrzeuge, Maschinen, EDV und Einrichtungen.
  • Fahrten & Verpflegung: geschäftliche Fahrt- und Essenskosten können geltend gemacht werden.
  • Homeoffice: bei ausschliesslicher beruflicher Nutzung abziehbar.

Mehrwertsteuer (MWST)

Ab einem Umsatz von 100 000 CHF pro Jahr besteht MWST-Pflicht (Sicherstellung bei Umsatz über 100 000 CHF). Eine freiwillige Registrierung kann sich lohnen, um Vorsteuer abzuziehen – gerade bei hohen Investitionen. Die MWST-Abrechnung ist zeitaufwendig, lässt sich aber auslagern.

Vorsorge & Säule 3a

Selbstständige dürfen in die Säule 3a deutlich mehr einzahlen als Angestellte (2025 bis zu 36 288 CHF, sofern das Einkommen entsprechend hoch ist). Auch Einkäufe in eine freiwillige Pensionskassen-Lösung sind abziehbar. Die Kombination aus 3a und Vorsorge-Lösungen ist ein wichtiger Hebel zur Steueroptimierung.


Häufig gestellte Fragen

Sie richten sich nach dem Einkommen und betragen regelmässig rund 10 % (zwischen Minimum und Maximum). Die Beiträge sind als Geschäftsaufwand abziehbar.

Bei einem Umsatz ab 100 000 CHF pro Jahr besteht grundsätzlich MWST-Pflicht. Eine freiwillige Registrierung kann in bestimmten Fällen vorteilhaft sein.

Nahezu alle geschäftsnotwendigen Ausgaben: Miete, Material, Werbung, Weiterbildung, Versicherungen, Fahrzeuge sowie Abschreibungen auf Betriebsmittel.

Für Selbstständige lag der Maximalbetrag 2025 bei 36 288 CHF (abhängig vom Einkommen). Zusätzlich sind Einkäufe in eine freiwillige Pensionskassen-Lösung abziehbar.

Das hängt von Einkommen, Haftung und Planung ab. Eine AG kann bei höheren Gewinnen steuerlich und gesellschaftsrechtlich Vorteile bringen – eine Beratung lohnt sich vor der Entscheidung.

Weitere Themen

Top