Steuerberater für Selbstständige in der Schweiz
Selbstständigerwerbende geniessen in der Schweiz viele Abzugsmöglichkeiten, tragen aber auch mehr Verantwortung: AHV-Beiträge zahlt man selbst, die Mehrwertsteuer wird ab einem Umsatz von 100 000 CHF fällig, und bei der Vorsorge gibt es attraktive, aber komplexe Wahlmöglichkeiten.
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AHV & Sozialversicherungen
Selbstständigerwerbende müssen ihre AHV-Beiträge selbst entrichten (regelmässig rund 10 % des Einkommens, zwischen Minimum und Maximum). Die Beiträge sind als Geschäftsaufwand abziehbar. Wer kein Pensionskassen-Dach hat, kann sich mit privaten Lösungen (Säule 3a, Versicherung) absichern – die Einzahlungen sind steuerlich begünstigt.
Berufsauslagen & Abschreibungen
- Geschäftsauslagen: Büromiete, Material, Weiterbildung, Werbung, Versicherungen – fast alles ist abziehbar.
- Abschreibungen: auf Fahrzeuge, Maschinen, EDV und Einrichtungen.
- Fahrten & Verpflegung: geschäftliche Fahrt- und Essenskosten können geltend gemacht werden.
- Homeoffice: bei ausschliesslicher beruflicher Nutzung abziehbar.
Mehrwertsteuer (MWST)
Ab einem Umsatz von 100 000 CHF pro Jahr besteht MWST-Pflicht (Sicherstellung bei Umsatz über 100 000 CHF). Eine freiwillige Registrierung kann sich lohnen, um Vorsteuer abzuziehen – gerade bei hohen Investitionen. Die MWST-Abrechnung ist zeitaufwendig, lässt sich aber auslagern.
Vorsorge & Säule 3a
Selbstständige dürfen in die Säule 3a deutlich mehr einzahlen als Angestellte (2025 bis zu 36 288 CHF, sofern das Einkommen entsprechend hoch ist). Auch Einkäufe in eine freiwillige Pensionskassen-Lösung sind abziehbar. Die Kombination aus 3a und Vorsorge-Lösungen ist ein wichtiger Hebel zur Steueroptimierung.