Steuerberatung für Kryptowährungen

Steuerberater für Kryptowährungen in der Schweiz

Kryptowährungen sind in der Schweiz steuerlich ein zweischneidiges Schwert: Privatpersonen dürfen Kapitalgewinne aus dem Handel grundsätzlich steuerfrei einstreichen – aber nur, solange es sich um private Vermögensverwaltung handelt. Gleichzeitig zählt Krypto zum steuerbaren Vermögen, und Erträge aus Staking, Airdrops oder Lending sind steuerpflichtig. Genau hier lohnt sich fachkundige Begleitung.

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Kapitalgewinne & Steuerfreiheit

Wer Kryptowährungen als Privatperson kauft und wieder verkauft, macht in der Regel steuerfreie Kapitalgewinne – sofern die Gewinne aus der Verwaltung des Privatvermögens stammen. Anders sieht es beim gewerbsmässigen Handel aus: Wer sehr häufig handelt, mit Hebelprodukten arbeitet, Trading auf fremde Rechnung betreibt oder dadurch einen grossen Teil seines Einkommens erzielt, kann steuerlich als „gewerbsmässiger Wertschriftenhändler" eingestuft werden. Dann werden die Gewinne als Einkommen versteuert – und die Grenze ist in der Praxis oft fliessend.

Vermögenssteuer auf Krypto

Kryptowährungen gehören zum steuerbaren Vermögen und müssen in der Steuererklärung deklariert werden. Für die Bewertung orientiert sich die ESTV an den Marktwerten: Krypto-Assets mit eigenem Mainnet werden häufig zu 70–80 % des Marktwerts bewertet, Stablecoins zu 100 %, je nach aktueller Empfehlung. Die Vermögenssteuer richtet sich anschliessend nach dem Wohnkanton.

Staking, Airdrops & Lending

  • Staking: laufende Belohnungen gelten als steuerbares Einkommen.
  • Lending / Zinsen: Einkünfte aus dem Verleihen von Krypto sind steuerpflichtig.
  • Airdrops: je nach Fall als Einkommen oder steuerfrei (Haltung/Anschaffung zählt).
  • Mining: gilt in der Regel als Geschäftstätigkeit – Ertrag ist steuerbar.

Bei jedem dieser Erträge stellt sich die Frage nach Anschaffungszeitpunkt und Bestand – eine saubere Buchhaltung der Transaktionen ist entscheidend.

Firmen & Unternehmen mit Krypto

Unternehmen versteuern Gewinne aus Krypto-Handel als Geschäftsertrag. Je nach Tätigkeit (Mining, Zahlungsverkehr, eigene Token) gelten unterschiedliche Regeln für Bilanzierung und Mehrwertsteuer. Hier ist ein erfahrener Steuerberater fast immer sinnvoll.


Häufig gestellte Fragen

Grundsätzlich ja – solange sie aus privater Vermögensverwaltung stammen. Wer jedoch als „gewerbsmässiger Händler" eingestuft wird, muss Gewinne als Einkommen versteuern.

Krypto zählt zum steuerbaren Vermögen. Die ESTV empfiehlt je nach Asset-Typ oft 70–80 % des Marktwerts, Stablecoins 100 %. Der genaue Steuerwert hängt von deiner Situation ab.

Staking-Belohnungen und Zinsen aus Lending gelten als steuerbares Einkommen. Airdrops können je nach Fall Einkommen oder steuerfreier Vermögenszugang sein.

Wichtige Kriterien sind Handelsumfang und -häufigkeit, Einsatz von Hebeln, Handel auf fremde Rechnung sowie der Anteil am Gesamteinkommen. Die Grenze ist nicht gesetzlich fixiert – ein Steuerberater beurteilt deinen Fall.

Bei grösseren Beständen, vielen Transaktionen oder Staking-Aktivitäten lohnt sich eine fachkundige Begleitung, um die Bewertung und Deklaration korrekt und steueroptimal zu machen.

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