Steuerberater für Privatpersonen in der Schweiz
Für Privatpersonen zählen vor allem drei Dinge: das steuerbare Einkommen, das steuerbare Vermögen und die vielen Abzüge, die oft ungenutzt bleiben. Vom Säule-3a-Einzahlung über Krankenkassenprämien bis zur Verrechnungssteuer – ein Steuerberater sorgt dafür, dass du nicht mehr Steuern zahlst als nötig.
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Einkommens- & Vermögenssteuer
Erwerbseinkommen, Renten und Vermögenserträge werden mit der Einkommenssteuer belegt, das Vermögen (Bankguthaben, Wertschriften, Liegenschaften) mit der Vermögenssteuer. Beides wird mit der Steuererklärung deklariert – die Fristen und Formulare sind kantonal unterschiedlich.
Wichtige Abzüge
- Säule 3a: Einzahlungen bis zu rund 7 258 CHF (2025, für Angestellte) sind voll abziehbar.
- Krankenkassenprämien: bis zu 1 700 CHF (alleinstehend) bzw. 3 500 CHF (verheiratet), plus Kinderanteile.
- Berufsauslagen: Pauschale oder effektive Kosten für den Arbeitsweg, Verpflegung, Fachliteratur.
- Weiterbildung, Spenden, Unterstützungsleistungen und mehr.
Wertschriften & Dividenden
Dividenden und Zinsen zählen als Einkommen und unterliegen der Verrechnungssteuer (35 %), die du über die Steuererklärung zurückfordern kannst. Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien sind für private Anleger grundsätzlich steuerfrei – ausser bei gewerbsmässigem Handel.
Quellensteuer & Grenzgänger
Wer keine Steuererklärung ausfüllt (z. B. Angestellte mit einfachen Verhältnissen) oder als Ausländer/Expat ohne Niederlassungsbewilligung arbeitet, ist oft quellensteuerpflichtig. Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich oder Italien unterliegen speziellen Regelungen – hier ist fachkundige Hilfe fast immer sinnvoll.