Steuerberatung für Privatpersonen

Steuerberater für Privatpersonen in der Schweiz

Für Privatpersonen zählen vor allem drei Dinge: das steuerbare Einkommen, das steuerbare Vermögen und die vielen Abzüge, die oft ungenutzt bleiben. Vom Säule-3a-Einzahlung über Krankenkassenprämien bis zur Verrechnungssteuer – ein Steuerberater sorgt dafür, dass du nicht mehr Steuern zahlst als nötig.

Jetzt kostenlose Offerte anfordern

Kostenlos & unverbindlich · kein Termin nötig

Einkommens- & Vermögenssteuer

Erwerbseinkommen, Renten und Vermögenserträge werden mit der Einkommenssteuer belegt, das Vermögen (Bankguthaben, Wertschriften, Liegenschaften) mit der Vermögenssteuer. Beides wird mit der Steuererklärung deklariert – die Fristen und Formulare sind kantonal unterschiedlich.

Wichtige Abzüge

  • Säule 3a: Einzahlungen bis zu rund 7 258 CHF (2025, für Angestellte) sind voll abziehbar.
  • Krankenkassenprämien: bis zu 1 700 CHF (alleinstehend) bzw. 3 500 CHF (verheiratet), plus Kinderanteile.
  • Berufsauslagen: Pauschale oder effektive Kosten für den Arbeitsweg, Verpflegung, Fachliteratur.
  • Weiterbildung, Spenden, Unterstützungsleistungen und mehr.

Wertschriften & Dividenden

Dividenden und Zinsen zählen als Einkommen und unterliegen der Verrechnungssteuer (35 %), die du über die Steuererklärung zurückfordern kannst. Kapitalgewinne aus dem Verkauf von Aktien sind für private Anleger grundsätzlich steuerfrei – ausser bei gewerbsmässigem Handel.

Quellensteuer & Grenzgänger

Wer keine Steuererklärung ausfüllt (z. B. Angestellte mit einfachen Verhältnissen) oder als Ausländer/Expat ohne Niederlassungsbewilligung arbeitet, ist oft quellensteuerpflichtig. Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich oder Italien unterliegen speziellen Regelungen – hier ist fachkundige Hilfe fast immer sinnvoll.


Häufig gestellte Fragen

Die Fristen sind kantonal unterschiedlich, meist liegt die Abgabefrist zwischen Ende März und Mitte April des Folgejahres. Bei Quellensteuer ohne Veranlagung entfällt sie häufig.

Säule 3a, Krankenkassenprämien, Berufsauslagen, Weiterbildung, Spenden und mehr. Viele Abzüge bleiben ungenutzt, weil sie nicht belegt werden.

Grundsätzlich ja für private Anleger. Wer jedoch gewerbsmässig handelt, muss Gewinne als Einkommen versteuern.

Eine Quellensteuer von 35 % auf Dividenden und Zinsen. Sie kann über die Steuererklärung zurückgefordert werden – sofern die Erträge korrekt deklariert sind.

Bei Eigenmietwert, Wertschriften, mehreren Einkommensquellen oder geplanten Abzügen lohnt sich Unterstützung – oft spart sie mehr, als sie kostet.

Weitere Themen

Top