Steuerberater für Immobilien in der Schweiz
Eine Liegenschaft bringt neben Rendite auch steuerliche Besonderheiten: Der Eigenmietwert wird als Einkommen besteuert, Hypothekarzinsen sind abziehbar, und beim Verkauf fallen Grundstückgewinn- und oft Handänderungssteuer an. Wer seine Liegenschaft steueroptimal hält, kann spürbar sparen.
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Eigenmietwert & Vermietung
Wer die eigene Immobilie bewohnt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Bei einer Vermietung zählen die Mieteinnahmen als Einkommen; abziehbar sind Unterhalt, Verwaltungskosten und Schuldzinsen.
Abzüge: Hypothek & Unterhalt
- Schuldzinsen (Hypothek, auch für private Zwecke) sind abziehbar.
- Wertverhaltender Unterhalt (Renovation, Reparaturen) ist abziehbar.
- Energiesparmassnahmen und umweltfreundliche Investitionen werden steuerlich begünstigt.
- Nicht abziehbar: wertvermehrende Investitionen wie Anbauten oder neue Garagen.
Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf
Beim Verkauf einer Liegenschaft wird der Gewinn mit der Grundstückgewinnsteuer belegt – der Satz sinkt mit zunehmender Haltedauer (progressive Abschwächung). Zusätzlich erheben viele Kantone eine Handänderungssteuer auf den Kaufpreis. Eine gute Planung (z. B. Verkauf in einem Jahr mit tiefem Einkommen) kann die Belastung deutlich senken.
Privat- oder Geschäftsvermögen?
Ob eine Liegenschaft im Privat- oder Geschäftsvermögen liegt, entscheidet über Kapitalgewinn- vs. Grundstückgewinnsteuer und die Behandlung von Wertveränderungen. Selbstständige und Firmeninhaber sollten diese Frage früh mit einem Experten klären.