Steuerberatung für Immobilien

Steuerberater für Immobilien in der Schweiz

Eine Liegenschaft bringt neben Rendite auch steuerliche Besonderheiten: Der Eigenmietwert wird als Einkommen besteuert, Hypothekarzinsen sind abziehbar, und beim Verkauf fallen Grundstückgewinn- und oft Handänderungssteuer an. Wer seine Liegenschaft steueroptimal hält, kann spürbar sparen.

Jetzt kostenlose Offerte anfordern

Kostenlos & unverbindlich · kein Termin nötig

Eigenmietwert & Vermietung

Wer die eigene Immobilie bewohnt, muss den sogenannten Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Bei einer Vermietung zählen die Mieteinnahmen als Einkommen; abziehbar sind Unterhalt, Verwaltungskosten und Schuldzinsen.

Abzüge: Hypothek & Unterhalt

  • Schuldzinsen (Hypothek, auch für private Zwecke) sind abziehbar.
  • Wertverhaltender Unterhalt (Renovation, Reparaturen) ist abziehbar.
  • Energiesparmassnahmen und umweltfreundliche Investitionen werden steuerlich begünstigt.
  • Nicht abziehbar: wertvermehrende Investitionen wie Anbauten oder neue Garagen.

Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf

Beim Verkauf einer Liegenschaft wird der Gewinn mit der Grundstückgewinnsteuer belegt – der Satz sinkt mit zunehmender Haltedauer (progressive Abschwächung). Zusätzlich erheben viele Kantone eine Handänderungssteuer auf den Kaufpreis. Eine gute Planung (z. B. Verkauf in einem Jahr mit tiefem Einkommen) kann die Belastung deutlich senken.

Privat- oder Geschäftsvermögen?

Ob eine Liegenschaft im Privat- oder Geschäftsvermögen liegt, entscheidet über Kapitalgewinn- vs. Grundstückgewinnsteuer und die Behandlung von Wertveränderungen. Selbstständige und Firmeninhaber sollten diese Frage früh mit einem Experten klären.


Häufig gestellte Fragen

Der Eigenmietwert ist der steuerliche Mietwert der selbst bewohnten Liegenschaft. Er wird als Einkommen besteuert – dafür sind Schuldzinsen und Unterhaltskosten abziehbar.

Ja. Hypothekar- und andere Schuldzinsen sind in der Regel vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar.

Sie besteuert den Gewinn beim Verkauf einer Liegenschaft. Der Satz ist kantonal unterschiedlich und sinkt mit der Haltedauer.

Eine kantonal oder kommunal erhobene Steuer auf den Kaufpreis bei Eigentumswechsel – nicht in allen Kantonen vorhanden, je nach Ort zwischen wenigen Promille und mehreren Prozent.

In vielen Kantonen sind energetische Sanierungen steuerlich begünstigt oder durch vergünstigte Abzüge förderbar. Ein Steuerberater kann die konkreten Vorteile für dein Objekt berechnen.

Weitere Themen

Top